jucker
Nun, mich hat gerade das Antirassismusgesetz interessiert und ich habe das Positionspapier der SVP kurz überflogen. Einige Stellen sind mir da jedoch ein bisschen "quer rein gekommen" oder es sind mir gerade spontan Gedanken dazu eingefallen.
Die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (ERK) spricht Bände. Hier geben sich Kirchenvertreter, Linksaktivisten und Repräsentanten von Gewerkschaften und Hilfswerken die Klinke in die Hand. Dass dieses Gremium seine Plattform immer wieder für politische Stellungnahmen missbraucht, ist ärgerlich. Die Schweiz braucht kein Gremium, das vorschreibt, welche Meinungsäusserungen angebracht sind und welche nicht. Aus diesem Grund ist die Rassismus-Kommission aufzulösen.
Ist eine Verbindung wie die SVP oder eine SP nicht auch fast eine Rasse, welche diskriminiert werden kann?
Wenn wir kein Antirassismusgesetz brauchen, müssen dann auch Privatpersonen nicht mehr geschützt werden? (üble Nachrede, Verleumdung.. etc)
Kann man in einer Komission Leute brauchen, welche das Thema lieber tot schweigen als sich intensiv damit zu befassen? Klar, schweigen ist auch eine Art Meinungsausdruck. Vielleicht ist es ja wirklich besser, wenn noch ein paar Rassisten (solche, welche sich vom Antirassismusgesetz eingeschränkt fühlen) in die Komission aufgenommen werden, dann sind auch mehrere Personen da welche sich dagegen aussprechen können.
Aus heutiger Sicht muss man feststellen, dass der Bundesrat anfangs der Neunzigerjahre eine falsche Lagebeurteilung vorgenommen hat. Die Aussage, dass „tiefverwurzelte rassistische Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit“ das Verhalten eines Teils der Schweizer Bevölkerung
prägen, lässt sich nicht aufrechterhalten.
Ohne jeden wissenschaftlichen Anspruch muss ich jedoch aus eigener Erfahrung aus Teilen meines Umfeldes (welches eigentlich nicht wirklich politisch engagiert ist) sagen, dass bei vielen Leuten doch ein gewisser Rassismus verinnerlicht ist. Was sind eure Beobachtungen/Erfahrungen?
Das Prinzip „nulla poena sine lege“ verbietet, dass Analogien zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus vorgenommen werden. Dieses Analogieverbot zeigt, dass Strafrecht letztlich auch Freiheitsrecht ist: Der Handlungsspielraum des Rechtsanwenders muss klar beschränkt sein. Das Schliessen von Strafbarkeits- bzw. Gesetzeslücken durch Strafnorminterpretationen ist verboten. Es muss für jeden Bürger einfach und klar verständlich sein, welches Verhalten strafrechtlich relevant, untersagt und mit einer Sanktion verbunden ist.
Da sehe ich auch ein Problem beim diesem Gesetz. Wo fängt der Rassismus an, wo hört er auf? Ich denke jeder von euch hat schon mal aus Spass einen Spruch mit Vorurteilen gegenüber einer gewissen Bevölkerungsgruppe gemacht. War dies nun im privaten Rahmen? Oder war es öffentlich, hätte es jemand anderes hören können welcher euch einklagt?
Das Originaldokument findet ihr hier http://svp.ch/file/061116-antirassismusstrafnorm-d.pdf
Ich hoffe mal jemand antwortet ;)
greetz
jucker
Die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (ERK) spricht Bände. Hier geben sich Kirchenvertreter, Linksaktivisten und Repräsentanten von Gewerkschaften und Hilfswerken die Klinke in die Hand. Dass dieses Gremium seine Plattform immer wieder für politische Stellungnahmen missbraucht, ist ärgerlich. Die Schweiz braucht kein Gremium, das vorschreibt, welche Meinungsäusserungen angebracht sind und welche nicht. Aus diesem Grund ist die Rassismus-Kommission aufzulösen.
Ist eine Verbindung wie die SVP oder eine SP nicht auch fast eine Rasse, welche diskriminiert werden kann?
Wenn wir kein Antirassismusgesetz brauchen, müssen dann auch Privatpersonen nicht mehr geschützt werden? (üble Nachrede, Verleumdung.. etc)
Kann man in einer Komission Leute brauchen, welche das Thema lieber tot schweigen als sich intensiv damit zu befassen? Klar, schweigen ist auch eine Art Meinungsausdruck. Vielleicht ist es ja wirklich besser, wenn noch ein paar Rassisten (solche, welche sich vom Antirassismusgesetz eingeschränkt fühlen) in die Komission aufgenommen werden, dann sind auch mehrere Personen da welche sich dagegen aussprechen können.
Aus heutiger Sicht muss man feststellen, dass der Bundesrat anfangs der Neunzigerjahre eine falsche Lagebeurteilung vorgenommen hat. Die Aussage, dass „tiefverwurzelte rassistische Vorurteile und Fremdenfeindlichkeit“ das Verhalten eines Teils der Schweizer Bevölkerung
prägen, lässt sich nicht aufrechterhalten.
Ohne jeden wissenschaftlichen Anspruch muss ich jedoch aus eigener Erfahrung aus Teilen meines Umfeldes (welches eigentlich nicht wirklich politisch engagiert ist) sagen, dass bei vielen Leuten doch ein gewisser Rassismus verinnerlicht ist. Was sind eure Beobachtungen/Erfahrungen?
Das Prinzip „nulla poena sine lege“ verbietet, dass Analogien zu Lasten des Täters über den Wortlaut des Gesetzes hinaus vorgenommen werden. Dieses Analogieverbot zeigt, dass Strafrecht letztlich auch Freiheitsrecht ist: Der Handlungsspielraum des Rechtsanwenders muss klar beschränkt sein. Das Schliessen von Strafbarkeits- bzw. Gesetzeslücken durch Strafnorminterpretationen ist verboten. Es muss für jeden Bürger einfach und klar verständlich sein, welches Verhalten strafrechtlich relevant, untersagt und mit einer Sanktion verbunden ist.
Da sehe ich auch ein Problem beim diesem Gesetz. Wo fängt der Rassismus an, wo hört er auf? Ich denke jeder von euch hat schon mal aus Spass einen Spruch mit Vorurteilen gegenüber einer gewissen Bevölkerungsgruppe gemacht. War dies nun im privaten Rahmen? Oder war es öffentlich, hätte es jemand anderes hören können welcher euch einklagt?
Das Originaldokument findet ihr hier http://svp.ch/file/061116-antirassismusstrafnorm-d.pdf
Ich hoffe mal jemand antwortet ;)
greetz
jucker