Zentinel
Medienkonzerne und -verbände kritisieren einen Gesetzentwurf gegen Spanneraufnahmen mit Handykameras. Auch zukünftig müsse sichergestellt sein, dass Bildjournalismus mit versteckter Kamera ausnahmsweise möglich und zulässig bleibt, um Missstände aufzudecken. Sämtliche Medienverbände und -unternehmen - Deutscher Presserat, Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger, Deutscher Journalisten-Verband, Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union, ARD, ZDF und Verband Privater Rundfunk- und Telekommunikation - äußerten deshalb heute in Berlin Kritik an den aktuellen Gesetzesplänen zur Einführung einer Strafbarkeit für die Herstellung und den Gebrauch von unzulässigen Bildaufnahmen.
Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen haben sich vor einigen Tagen darauf verständigt, eine Verletzung der Intimsphäregesondert unter Strafe zu stellen.
Hintergrund der Regelung ist auch die wachsende Verbreitung von Internet-Seiten, auf denen Bürger nackt oder kaum bekleidet gezeigt werden, die heimlich etwa in Toiletten, Umkleidekabinen oder im mit Sichtblenden geschützten Garten fotografiert wurden. Die Strafvorschrift macht keinen Unterschied, ob es sich um Fotos von Spannern oder Aufnahmen professioneller Paparazzi handelt; ein Privileg für Pressefotografen ist nicht vorgesehen.
Die Medienverbände und -unternehmen sehen in der bislang vorgeschlagenen Fassung der Strafnorm allerdings eine Gefahr für die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie den freien Zugang zu Informationen. Sie fordern den Gesetzgeber auf, einen klarstellenden Passus in den Entwurf aufzunehmen. Dieser soll vorsehen, dass Taten nicht rechtswidrig sind, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter öffentlicher Interessen begangen werden.
Quelle: de.internet.com (http://de.internet.com/index.html?id=2026255§ion=Marketing-News)
Die Rechtspolitiker der Bundestagsfraktionen haben sich vor einigen Tagen darauf verständigt, eine Verletzung der Intimsphäregesondert unter Strafe zu stellen.
Hintergrund der Regelung ist auch die wachsende Verbreitung von Internet-Seiten, auf denen Bürger nackt oder kaum bekleidet gezeigt werden, die heimlich etwa in Toiletten, Umkleidekabinen oder im mit Sichtblenden geschützten Garten fotografiert wurden. Die Strafvorschrift macht keinen Unterschied, ob es sich um Fotos von Spannern oder Aufnahmen professioneller Paparazzi handelt; ein Privileg für Pressefotografen ist nicht vorgesehen.
Die Medienverbände und -unternehmen sehen in der bislang vorgeschlagenen Fassung der Strafnorm allerdings eine Gefahr für die Presse- und Rundfunkfreiheit sowie den freien Zugang zu Informationen. Sie fordern den Gesetzgeber auf, einen klarstellenden Passus in den Entwurf aufzunehmen. Dieser soll vorsehen, dass Taten nicht rechtswidrig sind, wenn sie zur Wahrnehmung berechtigter öffentlicher Interessen begangen werden.
Quelle: de.internet.com (http://de.internet.com/index.html?id=2026255§ion=Marketing-News)